EINLADUNG JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Der Vorstand des VfL lädt seine Mitglieder für den 18. Dezember 2023 zu seiner ordentlichen Jahreshauptversammlung ins Vereinsheim im Stadion Maßfelder Weg ein. Beginn der Veranstaltung wird 18 Uhr sein.

Folgende Tagesordnung ist geplant:

  1. Eröffnung durch den Vorsitzenden
  2. Bestätigung der Tagesordnung
  3. Wahl des Versammlungsleiters
  4. Rechenschaftsberichte des Vorstandes
  5. Anträge zur Satzungsänderung
  6. Diskussion
  7. Schlusswort

zu 5.: Anträge zur Satzungsänderung – Ergänzung zum § 10 Der Vorstand

§ 10a Ehrenamtliche Ämter

  1. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
  2. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.
  3. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Nr. 2 trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
  4. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch ihre Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon etc.
  5. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.
  6. Von der Mitgliederversammlung können per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Grenzen über die Höhe des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB festgesetzt werden.